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   VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05 DE   

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VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05 DE (https://dejure.org/2005,31099)
VG Dessau, Entscheidung vom 26.10.2005 - 1 A 269/05 DE (https://dejure.org/2005,31099)
VG Dessau, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 1 A 269/05 DE (https://dejure.org/2005,31099)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes durch einen Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung eines Kiessandtagebaus unter besonderer Berücksichtigung desÜberprüfungsumfangs einer Drittanfechtungsklage; Abhängigkeit der Betriebsplanzulassung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Zwar kommt ein drittschützender Charakter der Vorschrift jedenfalls in Betracht, soweit es um die Vorsorge gegen Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter geht (vgl. BVerwG, Uli. v. 13.12.1991 - 7 C 25/90 -, juris; Urt. v. 16.03.1989 - 4 C 36/85 -, BVerwGE 81, 335, 341) [BVerwG 16.03.1989 - 4 C 36/85].

    Ob der durch § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBergG vermittelte Drittschutz auf die Rechtsgüter Leben und Gesundheit beschränkt ist oder ob die Vorschrift auch den Sachgüterschutz Dritter außerhalb des Betriebs einbezieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1991, a.a.O.; Urt. v. 16.03.1989 -4 C 36/85 -, a.a.O.), mag dahinstehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorschrift in verfassungskonformer Auslegung als Grundlage für den von ihm von Art. 14 Abs. 1 GG her für geboten gehaltenen Schutz des Oberflächeneigentümers vor unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen angesehen (BVerwG, Urt. v. 16.03.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 25.90

    Rahmenbetriebsplan - Gesichtspunkte - Steuerungsfunktion

    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Zwar kommt ein drittschützender Charakter der Vorschrift jedenfalls in Betracht, soweit es um die Vorsorge gegen Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter geht (vgl. BVerwG, Uli. v. 13.12.1991 - 7 C 25/90 -, juris; Urt. v. 16.03.1989 - 4 C 36/85 -, BVerwGE 81, 335, 341) [BVerwG 16.03.1989 - 4 C 36/85].

    Ob der durch § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBergG vermittelte Drittschutz auf die Rechtsgüter Leben und Gesundheit beschränkt ist oder ob die Vorschrift auch den Sachgüterschutz Dritter außerhalb des Betriebs einbezieht (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1991, a.a.O.; Urt. v. 16.03.1989 -4 C 36/85 -, a.a.O.), mag dahinstehen.

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Ungeeignet ist ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, Beschluss vom 04.12.1991 - 2 B 135/91 -, juris; Beschluss vom 10.03.1977 - 6 B 38.76 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21).

    Dem Gericht steht es vielmehr frei, die im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen als Urteilsgrundlage zu verwerten (BVerwG, Beschluss vom 04.12.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG ist vom Beklagten eine "abwägende Entscheidung" zu treffen, ob im öffentlichen Interesse die Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen ist (BVerwG, Urt. v. 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 75, 315 [BVerwG 14.01.1987 - 6 C 14/85]).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Klagebefugt ist daher immer nur derjenige, der die Verletzung einer Rechtsnorm geltend macht, die nach ihrer Zweckbestimmung zumindest auch seinen Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 3 C 3.89 -, BVerwGE 92, 313, 317 [BVerwG 17.06.1993 - 3 C 3/89]; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage 2003, § 42 Rn. 82).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme

    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Über § 48 Abs. 2 BBergG können grundsätzlich nur solche öffentliche Interessen berücksichtigt werden, die in öffentlichrechtlichen Verboten oder Beschränkungen ihren Niederschlag finden (BVerwG, Urt. v. 14.12.1990 - 7 C 18/90 -, juris).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Ungeeignet ist ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, Beschluss vom 04.12.1991 - 2 B 135/91 -, juris; Beschluss vom 10.03.1977 - 6 B 38.76 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21).
  • BVerwG, 14.01.1987 - 6 C 14.85

    Umzugskostenvergütung - Entstehung des Anspruchs - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Auf der Grundlage von § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG ist vom Beklagten eine "abwägende Entscheidung" zu treffen, ob im öffentlichen Interesse die Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen ist (BVerwG, Urt. v. 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 75, 315 [BVerwG 14.01.1987 - 6 C 14/85]).
  • OVG Sachsen, 22.05.1996 - 1 S 537/95
    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Maßgeblich ist hier für die die Beigeladene begünstigende Entscheidung - wovon die Beteiligten auch übereinstimmend ausgehen - auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. für die Rechtmäßigkeit einer Bewilligungserteilung gemäß § 8 BBergG im Falle einer Drittanfechtungsklage: Sachs. OVG, Beschluss vom 22.05.1996 -1 S 537/95 -, juris).
  • VG Kassel, 13.09.2002 - 4 E 1110/99
    Auszug aus VG Dessau, 26.10.2005 - 1 A 269/05
    Denn in dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2a BBergG ist der Bergbehörde ein Planungsermessen nicht eingeräumt; eine planerisch-gestaltende Abwägung findet nicht statt (vgl. VG Kassel, Urt. v. 13.09.2002 - 4 E 1110/99 (1), juris; Boldt/Weller, Bundesberggesetz, Ergänzungsband zum Kommentar, 1992, § 57a Rn. 65).
  • VG Saarlouis, 24.11.2004 - 5 K 4/04
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